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Informationen zu Handyregeln an Schulen

Mit der geplanten Änderung zu § 23 Absatz 2b SchG, die sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindet, stärkt das Land Baden-Württemberg die Handlungsmöglichkeiten für Schulen, damit sie die private Nutzung von digitalen mobilen Endgeräten in der Schule alters- und entwicklungsangemessen regeln und umsetzen können.

Um die Schulen bei diesem Prozess bestmöglich zu unterstützen, stellt das Kultusministerium verschiedene Angebote bereit. Umfangreiche Fragen und Antworten (FAQ) rund um Nutzungsregelung, Schulordnung und zeitliche Aspekte sowie eine Vielzahl begleitender Materialien sind auf dieser Seite zu finden.

Genauere Informationen zu den Unterstützungsangeboten und -Materialien können Sie der FAQ entnehmen.

 

Hier finden Sie alle Infos und Begleitmaterialien rund um die geplante Schulgesetzänderung zu Handyregeln an Schulen.