Informationen zur aktuellen Situation


Es gilt Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände.


Positiver Schnelltest/PCR-Test?

Bitte melden Sie dem Sekretariat jeden positiven Schnelltest, der außerhalb der Schule im häuslichen Umfeld oder im Schnelltestzentrum (z.B. am Wochenende) gemacht wurde.

Bei Vorlage eines positiven PCR-Ergebnisses sind Sie verpflichtet, die Schule umgehend zu informieren!

Regelungen zum Schuljahr 2021/22

Am Mittwoch, den 17.11.2021 ist die Alarmstufe I eingetreten. Es gilt nun wieder die Maskenpflicht am Platz.

 

Am Mittwoch, den 24.11.2021 wurde die Alarmstufe II ausgerufen. Für die Schule ergeben sich daraus keine weiteren Maßnahmen.

Informationen über Neuerungen für Schulen (Corona-Verordnung Schule):

Hier finden Sie die neuesten Informationen des Kultusministeriums über den Schulstart nach den Ferien. Bitte klicken Sie auf den Link: Kultusministerium - CoronaVO Schule (km-bw.de)

  • Inzidenzunabhängige Maskenpflicht: es besteht Maskenpflicht im gesamten Schulhaus (egal bei welchem Inzidenzwert). Ausnahme: beim Essen und Trinken, in den Pausenzeiten außerhalb des Gebäudes, solange der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen eingehalten wird. Eine Lockerung für Schüler gilt ab dem 18.10.2021.
  • Testungen mit Corona-Schnelltests: weiterhin finden Schülertestungen statt. Ab 27.09. gibt es drei Testungen pro Woche. Ausgenommen sind Immunisierte (genesene oder geimpfte Personen, bitte Nachweise mitbringen).
  • Empfehlung: 1,5 m Mindestabstand zu anderen Personen.
  • Eine Befreiung von der Präsenzpflicht ist nur mit einem ärztlichen Attest möglich (Attest muss innerhalb der ersten Woche jedes Schulhalbjahres der Schule vorliegen).
  • Bei einem positivem Coronafall folgt bei "engen Kontaktpersonen" nicht automatisch eine Absonderungspflicht. Alle betroffenen Personen werden verpflichtend für die Dauer von fünf Schultagen täglich getestet. Weitere Informationen kommen vom Gesundheitsamt.

Informationen für Reiserückkehrer

  • Einreise aus (Hoch-)Risikogebieten: bitte beachten Sie die geltenden Quarantäneregelungen.
  • In der Zeit, in der ein Schüler/in sich in häuslicher Quarantäne befindet, müssen Aufgaben eigenständig bei Klassenkameraden erfragt und selbständig bearbeitet werden. Die Informationspflicht liegt bei den Schülern.

Welche Folgen hat der Eintritt in die Warnstufe für die Schulen?                      

Die Warnstufe hat kaum Auswirkungen auf den Schulbetrieb. So ändert sich lediglich Folgendes:

Während in der Basisstufe der Mindestabstand beim Singen unterschritten werden darf, wenn eine medizinische Maske getragen wird, ist dies in der Warnstufe nicht mehr möglich.

Für Veranstaltungen außerhalb der Schule gelten die Regelungen der Corona-Verordnung der Landesregierung, die für bestimmte Bereiche in der Warnstufe eine PCR-Testpflicht für nicht-immunisierte Personen vorsehen. Schülerinnen und Schüler sind davon aber nicht betroffen, für sie genügt außerhalb der Schule weiterhin die Vorlage eines Nachweises über ihren Schülerstatus (z.B. Schülerausweis oder Schüler-Abo).

 

Welche Folgen hat der Eintritt in die Alarmstufe für die Schulen?

In der Alarmstufe gilt in den Unterrichts- und Betreuungsräumen auch am Platz wieder generell die Maskenpflicht. Zudem ist in bestimmten Bereichen außerhalb der Schule der Zutritt für nicht-immunisierte Personen untersagt (2G-Regel), dies ist bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen wie z.B. Schulausflügen von Lehrkräften und Begleitpersonen zu beachten. Für Schülerinnen und Schüler ändert sich insofern aber nichts, für sie genügt auch in der Alarmstufe außerhalb der Schule die Vorlage eines Nachweises über ihren Schülerstatus (z.B. Schülerausweis oder Schüler-Abo).

 

Aktuelle Teststrategie

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Information zur Corona Selbsttestung
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Schreiben der Schulleitung - Testung in der Schule
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Erklärung zur Teilnahme an der Selbsttestung
3 Erklärung zur Teilnahme an der Selbstt
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Informationsblatt - positives Testergebnis im häuslichen Bereich
4 Informationsblatt - positives Testerge
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Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März 2021
2021_03_22 Auf einen Blick.pdf
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Beschränkung der Ausnahmen vom Testangebot und der Testpflicht (01/2022)

Bisher waren immunisierte Personen von der Testpflicht ausgenommen. Ab Januar 2022 gilt diese Ausnahme nur noch 

- für Personen mit einer Auffrischungsimpfung, der sog. „Booster-Impfung“ sowie

- für Genesene, die eine Impfung und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.  

 

Elterngespräche/Eltern im Schulhaus

Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir Sie, Gespräche mit Lehrern telefonisch oder per Videokonferenz zu führen. Falls Sie in die Schule kommen, tragen Sie bitte eine FFP2-Maske und zeigen ein aktuelles Impfzertifikat oder einen tagesaktuellen Schnelltest vor.

Informationen rund um die Covid-Situation

Wir bitte alle am Schulleben Beteiligten um Mitarbeit und Mithilfe:

  • Durch das gesetzlich vorgeschriebene Tragen der Masken schützt jeder sein Gegenüber. Dadurch werden alle Maskenträger, sollten sie Kontakt zu einer infizierten Person gehabt haben die auch eine Maske getragen hat, zu Kontaktpersonen zweiten Grades (bei dieser Personengruppe wird keine Quarantäne oder Testung vorgenommen).
  • Bei klaren Cononasymptomen wie Verlust des Geruch- oder Geschmacksinns, hohem Fieber, trockenem Husten und Schnupfen lassen Sie ihr Kind bitte zuhause und kontaktieren Sie einen Arzt.
  • Bei einem positiven Testergebnis, also einer bestätigten Infektion ist es wichtig, alle Kontaktpersonen im privaten Bereich selbst zu kontaktieren und zu informieren! Bitte warten Sie nicht auf die Rückmeldung des Gesundheitsamtes, sondern betreiben in Eigenverantwortung die Nachverfolgung der privaten Kontakte.

Bitte thematisieren Sie zuhause die Hygienemaßnahmen und das Verhalten in der Schule, auf dem Nachhauseweg und im privaten Bereich.

Behalten Sie die privaten Kontakte Ihrer Kinder im Auge und nehmen Sie die Vorgaben ernst. Die Eigenverantwortung und das Mitdenken trägt zur Entschärfung der Situation und Gesundheit aller bei.

Es besteht weiterhin jederzeit die Möglichkeit, Schriftstücke wie Entschuldigungen etc. in einen Umschlag mit Namen und Klasse versehen in den Schulbriefkasten am Haupteingang zu werfen.

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Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
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Eine Hilfe für Dein Verhalten im Zusammenhang mit Corona
2021_12_22 Und was passiert jetzt - Quar
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Informationen des Kultusministeriums und der Landesregierung BW

Das Schulhaus ist schon mal vorbereitet...

Tulla bleibt fit - Mach mit!

Liebe Schülerinnen und Schüler,

 

damit ihr fit und gesund bleibt, gibt es eine exklusive Tulla-Sportübungseinheit. Für den "Mach mit - bleib fit" - Beitrag einen herzlichen Dank an Frau Sohn, Frau Nestler und Herr Nischwitz.

 

Viel Spaß beim MITMACHEN!